...ist Ihr Verfahren zur der Erhebung der Fehlbelegungsabgabe nach dem hessischen Fehlbelegungsabgabe-Gesetz (FBAG)
Über die integrierte Wohnungsbindungskartei schreiben Sie die Mieter der öffentlich geförderten Wohnungen an. Dazu gehören nun auch die Wohnungen gem. § 88d und die Landesbedienstetenwohnungen. Das Verfahren bietet komfortable Schnittstellen zum Import der Wohnungs- und Mieterdaten aus anderen Datenquellen.
Interkommunale Zusammenarbeit ist laut FBAG möglich. Die hierfür notwendigen Funktionalitäten für die Zusammenarbeit von Kommunen unter einer federführenden Verwaltung sind vorhanden.
Die Details in den Stammdaten:
Wohnungsbindungsdaten:
Einstellungen für die Fehlbelegungsabgabe
Die Einkommensberechnung nach dem HWoFG erfolgt standardisiert, übersichtlich und nachvollziehbar!
Klar gegliederter Ablauf im Verfahren
Unterstützung der Administration
Unsere Erfahrung:
Bis 2011 war das Verfahrens für die Fehlbelegungsabgabe in den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz
und Nordrhein-Westfalen vorgeschrieben. Bis zu diesem Zeitraum haben wir die Softwareunterstützung hierfür erfolgreich angeboten.
Über 50 große Kommunen und Landkreise nutzen unsere Verfahren täglich! Wir sind seit über 20 Jahren spezialisiert auf den Sozialen Wohnungsbau und das entsprechende Umfeld!
Viele Auswertungsmöglichkeiten sind schon vorgegeben. Zusätzliche Auswertungen sind individuell nach Bedarf über die Eingabe freier Parameter möglich! Auswertungen können einfach zur Aufbereitung als Diagramme in andere Anwendungen exportiert werden.